Gründe für die Ablehnung der UN-Kinderrechtecharta

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Gründe für die Ablehnung der UN-Kinderrechtecharta

Beitrag von admin »

Die gesamte "Kinderrechtecharta der UN - ein umgeschriebenes Konstrukt der angeblichen Interessen von Kindern, die in Wirklichkeit die Interessen der Pädagogenwelt darstellen, um über sie zu verfügen***


***dieser text stammt aus der autonomen kinderrechtebewegung entstanden ca. um die jahrtausendwende, er wurde von mir lediglich durch ein paar wenige wörter aktualisiert

Die Hälfte der Menschheit ist auf Grund ihres Alters von den angeblich universal geltenden Menschen- und Selbstbestimmungsrechten ausgeschlossen. Die Aussagen von "Wissenschaft" und Medien über Kinder, beides Machtinstrumente der Erwachsenen, erscheinen als unumstößliche, fast "göttliche" Wahrheit. Sie sorgen dafür, dass unbequeme Fragen zum Thema authentische (nicht übergestülpte) Bedürfnisse, Bevormundung, "Volljährigkeit", Verantwortlichkeit für sich selbst und andere, Schulzwang, Pädagogengewalt, sowie das Thema "Sexualität und Freiheit von Kindern und Jugendlichen" (Selbstbestimmung) gar nicht erst aufkommen! Und wenn dann nur in endlosen angeblich „wissenschaftlichen“ Sermonen über Kinder aber nicht MIT ihnen.

Aussagen der so genannten "Erziehungswissenschaft" sind keine Wissenschaft, sondern autoritäre Glaubensbekenntnisse ( Religion) "Wir glauben, Kinder können noch nicht dies und das", müsste es eigentlich heißen. Statt dessen sagen sie: „Kinder können noch nicht...“Statt eigene Unsicherheiten in ihren Definitionen über Kindheit und Kinder sich einzugestehen, was den betroffenen Chancen einräumen würde, die als "Wissenschaft" getarnten Glaubensgrundsätze ihrer "Erziehungsbefohlenen" immer wieder zu hinterfragen, werden Kinder und Jugendliche 18 Jahre lang einer fürsorglichen Belagerung einer vorgetäuschten Objektivität aller Aussagen ihrer Erziehungsverfüger und oft sogar einer folterähnlichen Umklammerung unterworfen und grundsätzlich unter das Wahrheitsmonopol ( Wahrheitsvorrecht ) der Erwachsenen gestellt.

Sie sind ihnen mehr oder weniger ausgeliefert. Sie gelten als "minderjährig" und "minderwertig" (noch nicht "reif" und „selbstbestimmungsfähig“). Und :sie werden dazu gemacht,dass sie als noch nicht“reif“ erscheinen, um nachher genau dies zu behaupten“ sie können sich ja noch gar nicht selbst bestimmen".

Statt dieses Ausgeliefertsein durch eine nachdrückliche Kinderrechte-Durchsetzung abzuschaffen, wird es sogar dazu benutzt, Kindern entscheidende Freiheiten vorzuenthalten und zu verbieten. „Du bist abhängig von den Erwachsenen und deshalb hast Du keine Möglichkeit, frei zu entscheiden...“

Erziehungsgewalt wird gerechtfertigt, egal, wie viel neues Leid dadurch im Namen angeblich "edelster" Motive für die Zukunft der Kinder ausgelöst wird - Zur Rechtfertigung jeder Gewaltanwendung wird immer wieder angeführt:" Ich muss Dich schützen", "ich habe Verantwortung für Dich", "ich habe für Dich zu sorgen" , "es geschieht alles zu Deinem Wohl" ...Und so wird der Begriff "Recht" schon umgewandelt in enen von "Schutz". an der Vormachtstellung der Erwachsenen ihnen gegenüber wird jedoch nicht gerüttelt.

Die amtliche deutsche Fassung des angeblichen Hauptanliegens der Kinderrechte - Konvention mit "Wohl des Kindes" zu übersetzen, ist eindeutig falsch - um nicht zu sagen, absichtlich gefälscht !!! In den gleichermassen für verbindlich erklärten Textfassungen des Englischen, Französischen, Spanischen und Russischen ist jeweils die Rede von "the best interests of the child", was bedeutet, dass es den Begründer-Innen der Charta um die "bestmögliche Wahrung der Interessen des Kindes" gegangen ist.

Der Begriff "Kindeswohl" aber rechtfertigt jeden beliebigen Eingriff in das Leben von Kindern auch gegen deren Willen. Der Begriff "Interesse" liegt viel näher an den echten Anliegen und Bedürfnissen der Kinder selbst. Das "Wohl" des Kindes aber erlaubt uneingeschränkte Eingriffsmöglichkeiten Erwachsener. Die "Interessen" und "Bedürfnisse" der Kinder aber können viel leichter und klarer nur von ihnen selbst formuliert werden.

Im deutschen Gerichtsalltag ist die Berufung auf das "Kindeswohl" oft zu einer leeren Worthülse verkommen und wird als Alibi für jedes Urteil auch eindeutig gegen die Interessen, Würde und Unversehrtheit der Kinder verwendet. Sollen Familiengerichte im Interesse der Kinder oder im Interesse der Jugendämter entscheiden? Oder im Interesse anderer Erwachsener, die mehr Geschick anderen gegenüber an den Tag leg en, über sie zu verfügen. Dies ist oft ein krasser Unterschied!

Dabei wird nicht selten im Namen der „Rechte des Kindes“ und „ihres Wohls“ entschieden, sondern im Interesse der Erziehungsgewaltgesellschaft, und die tatsächlichen Rechte der Kinder vollkommen auf den Kopf gestellt und missbraucht. Ähnlich verhält es sich mit den Alibifunktionen der Begriffe "Schutz", "Bildung" usw., mit denen jetzt sogar ohne Rücksicht auf ohnehin schon stundenlang an Schulbänke gefesselte Kinder Schritt für Schritt eine Kindergartenpflicht sowie eine Ganztags-Schulpflicht für möglichst alle Kinder durchgesetzt werden soll. Dies alles soll natürlich wiederum im Sinne ihrer "Rechte" geschehen, damit die darin enthaltene Formen von Nötigung nicht erkennbar ist.

Spätestens an der Verweigerung vieler Kinder, diese angeblichen „Rechte“ wahrzunehmen, (und zu fordern !), weil sie sie als Zwang und Pflicht erleben, merkt man, was das für „Rechte“ sind, und wer sie erfunden hat. Wer sich weigert, diese „Rechte“ wahrzunehmen, wird mit Schulschwänzerpolizei, Bussgeld, Arrestzelle und psychiatrische Einweisung und Medikamente zu seinem „Recht“ gezwungen.

Schon heute in Amerika und immer mehr auch in Deutschland werden "Verhaltensauffälligkeiten", sprich: Abwehrreaktionen der Kinder gegen ihre rigorose Verplanung durch Erziehende als "Lernstörung", „Aufmerksamkeitsmangel“ und "Überaktivität" wahrgenommen und daraufhin mit millionenfacher Verabreichung z.B. von "Ritalin" (Kokain vorbereitende Droge) bekämpft. Auch hier handelt es sich in den meisten Fällen darum, dass die Kinder immer mehr natürlichen Lebensraum verlieren, indem sie sich frei entfalten können. Das alles wird indirekt durch die Kinderrechtecharta mittels ihrer Erziehungs- und Bildungsbegriffe in die Gesellschaft transportiert.

Ein Beispiel dafür, wie zynisch die UN- Kinderrechte-Charta formuliert ist, wenn hier namentlich von den "Rechten des Kindes auf gesundheitliche Versorgung" gesprochen wird!

Die durch Chemo- Vergiftung bewirkten Persönlichkeitsveränderungen von Kindern und anderen Menschen, die nicht "funktionieren", wie sie "funktionieren" sollen, werden offensichtlich deshalb als "Kinderrechte" und als "Heilung von Krankheit" heraus gegeben, damit die schweren Beschädigungen der Betroffenen durch Psychopharmaka-Verabreichung in den Bildungs- und Erziehungsstätten nicht auffallen, die zunehmend ganztags stattfinden, die Freiräume für Kinder und andere Menschen dadurch noch weiter vorgeschrieben und beschnitten werden und die Eltern ohne Alternative „ungestört“ an der globalen Zerstörung der Umwelt durch Arbeit und Streben nach "Wohlstand" teilnehmen sollen. Auch Ganztagsschulen werden nach den Interessen und Rechten der Erwachsenen, nicht nach denen der Kinder geplant. Auf die Idee, dass Schulverweigerung nicht Ausdruck einer "Krankheit" von Kindern ist, sondern Aufschluss über die Verfassung von Schulen und ihren Verteidiger- Innen selbst gibt, will niemand wahr haben.

Die Wirklichkeit sieht für eine wachsende Zahl selbstbewusster und mündiger Kinder und Jugendlicher in Deutschland so aus: gerechtfertigt wird ihr als "Recht" ausgegebener "Schutz" auch da, wo dieser aus ihrer Sicht nichts anderes bewirkt, als eine tagtägliche, oft jahrelange seelische und auch körperliche Unterdrückung (Gewaltanwendung). Wir wollen deshalb, dass Bedingungen dafür geschaffen werden, dass auch als "Kinderrechte" ausgegebene Ideologien nicht länger in Gewalt umschlagen können, also auch im Namen des "Rechts" auf "Schutz", auf das "Wohl" oder auf "Bildung" nie wieder Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ausgeübt werden darf.

Statt des widersprüchlichen Begriffes "Kinderschutz" und seiner zwar gut klingenden, aber manchmal äußerst gewalttätigen Verwendung möchten wir deshalb einen wesentlich genauer gefassten Begriff der Kinderrechte einführen, so dass inhaltlich wirklich e c h t e, von Kindern und Jugendlichen selbst formulierte Forderungen das heisst pädagogikfreie also nicht vorreglementierte Bedürfnisse ausgedrückt werden. Nur wenn diese in ihrer Gesamtheit anerkannt und wahrgenommen werden, können die Bedingungen für einen echten und eindeutigen (Selbst-) Schutz gegen Ausbeutung und Gewalt j e d e r A r t geschaffen werden.

Dazu gehört in erster Linie die Aufenthalts - Selbstbestimmung. Sie schafft das e c h t e Recht, Misshandlungen jeder Art nicht jahrelang ertragen zu müssen, sondern vor ihnen flüchten zu "dürfen", ohne dabei neue Schädigungen zum Beispiel durch Verfolgung von Eltern, Jugendamt und Polizei zu erleiden. Meinungen und Willensäußerungen von Kindern und Jugendlichen wie: "kein Festklammern im Elternhaus, keine Herausnahme aus unserem Elternhaus, keine Freunde, die auch meinen Eltern gefallen müssen, keinen Schutz, keine " Hilfe" keine "Therapie", "wenn wir es nicht wollen", muss wörtlich genommen werden, wenn man sich für e c h t e Kinderrechte engagieren möchte.

Auch bei Altersgleichheit sollten alle Unterschiede in der Entwicklung, in der Lebenseinstellung und in den Bedürfnissen junger Menschen respektiert und anerkannt werden. Betroffene unterschiedlichen Grades von Selbständigkeit in gleichem Lebensalter brauchen e c h t e Rechte, die ihre individuellen ( persönlichen) Entwicklungen und Bedürfnisse zulassen und die Befriedigung dieser Bedürfnisse unterstützen. Verallgemeinernde Festlegungen von "Freiheiten" ( Zwängen!) in fest gelegten Altersstufen leisten Unterdrückung, Ausbeutung, Ausgrenzung, Unterforderungen oder Überforderungen vieler Betroffener Vorschub, da kaum ein Mensch wirklich in irgend ein fest gelegtes Alterschema passt. Dies ist eine weitgehend verschwiegene Wurzel von Frustration und Gewalt. (siehe z.B. die sicherlich noch aktuelle erschreckende Zahl von geschätzten 20000- 30000 Selbstmordversuchen von Schüler- Innen pro Jahr, siehe z.B. "Jahrbuch für Lehrer, 1977, S. 20)"

Auch die offiziellen Kinderrechte - Programme, die wir kennen, einschließlich der UN Kinderrechte - Charta legen die Bedürfnisse von Kindern, nach ihrem Alter sortiert, vorher genau fest, ohne die unterschiedlichen Bedürfnisse Gleichaltriger überhaupt zu erwähnen, geschweige denn anzuerkennen. Damit fördert die Kinderrechte - Charta international eine willkürliche Gleichschaltung und Verneinung jeglicher Individualität gleichaltriger sowie auch ungleichaltriger Kinder und Jugendlicher sowie eine langfristige gesetzliche Festschreibung ihrer pädagogischen, seelischen, materiellen und im Endeffekt auch körperlichen Abhängigkeit und Ausbeutung.

Das Lebensalter ist kein Kriterium ( Anhaltspunkt ) dafür, ob eine Handlung oder eine Beziehung GEWALT ist oder nicht

Wenn der Gesetzgeber Ausbeutbarkeit Strafbarkeit ausnahmslos weiterhin buchstäblich an ( Geburts- ) Tagen fest macht, dass Lebenspartner- Innen und Liebespartner- Innen sozusagen "über Nacht" „geschäftsfähig“ werden, sich nicht mehr "geschändet" fühlen müssen, sich kriminalisieren oder "therapieren" lassen müssen für Handlungen, die sie "begangen" haben, läuft er Gefahr, das wichtigste zu übersehen:

Menschen sind zum Glück noch immer nicht "geklont".Sie befinden sich noch immer- bei gleichem Alter- in u n t e r s c h i e d l i c h e r körperlicher, geistiger und seelischer Verfassung. Deshalb führt es nicht zu ihrem Schutz, sondern mitten hinein in die Diskriminierung und in die Auslieferung an die bestehenden Gewaltverhältnisse, wenn versucht wird, die unterschiedlichsten Gefühlslagen und Bedürfnisse auf eine "alters- rassistische" Weise (in altersmäßige Schablonen zu pressen und) gleichzuschalten. (vergleiche auch den Begriff "ageism" im englischen.

Bezeichnend ist, (nein das ist natürlich nicht ABSTRUS, dass es in Deutschland nicht mal einen gleichwertigen Begriff für den Begriff "ageism" gibt). Ein Beispiel aus dem Problem der in dieser Partei heiss geliebten Selbstbestimmung in Sachen Sexualität von Kindern und Jugendlichen: Nach Meinung der Gesetzgeber soll, wenn eine Partnerin oder ein Partner plötzlich - oder noch nicht - eine sozusagen "unerlaubte" Altersstufe erreicht hat, d e s h a l b diese Beziehung als eines der "furchtbarsten Verbrechen" verstanden werden, das es gibt. Wie ist das vereinbar mit Grundsätzen wie: die sexuelle Selbstbestimmung darf nicht gestört und manipuliert werden, die "Würde" der Kinder ist unantastbar, entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig, Menschenrechte sind unteilbar?

Für eine Ergänzung des Artikels 3 Grundgesetz :

Seit 1989 , 17 Jahre nach den ersten Kinderrechteversuchen unserer kleinen politischen Bewegung gibt es die UN- Charta, aber so gut wie nichts hat sich am rechtlosen Status "Minderjähriger" und damit an ihrer Ausbeutbarkeit und Ausbeutung geändert. Bestenfalls ist in einigen Gebieten der Erde lediglich an die Stelle ihrer materiellen Ausbeutung eine Perfektionierung der pädagogischen Überwachung und Abhängigkeit von Kindern und Jugendlichen getreten.

Auch die sexuelle Ausnutzung von Kindern und Jugendlichen (ihre Schwächung) durch Erwachsene wird durch Liebesentzug und die Festlegung und Ausnutzung ihrer angeblichen ( Nicht- ) Bedürfnisse geradezu gefördert. Kindern und Jugendlichen werden wesentliche Möglichkeiten genommen, frühzeitige Erfahrungen mit ihrem Körper zu machen, so dass sie für eine Verteidigung gegen körperliche Zudringlichkeiten und Angriffe völlig unvorbereitet sind.

Die Unterwerfung und Unterdrückung von Kindern und Jugendlichen in allen Lebensbereichen ruft Gewalt bei ihnen und auch später bei Erwachsenen hervor. Kinder- und Jugendgewalt muss endlich als Ausdruck eines oft aus Ohnmacht entspringenden Versuchs gesehen werden, sich gegen ihre Entmündigung, ihr nicht ernst genommen werden, ihre Entrechtung und ihr staatlich verordnetes Verhaltenskorsett zur Wehr zu setzen. Die Kinderrechte - Charta sollt ein Zeichen setzen gegen die weltweite Entrechtung von Kindern und Jugendlichen, aber was bewirkt sie in Wirklichkeit? Sie festigt die Ursachen der Gewalt gegen Kinder und appelliert lediglich an die Beseitigung der Symptome bzw. der Folgen ihrer Unterdrückung.

WIE GEWALT, PFLICHTEN UND ZWÄNGE FÜR KINDER ZU IHREN 'RECHTEN' UMFORMULIERT WERDEN

Die Kinderrechte - Charta trägt nicht dazu bei, Gewalt gegen Kinder abzuschaffen, sondern sie fördert den Kreislauf der Gewalt gegen Kinder immer aufs neue.

Es gibt bisher keine Kinderrechte nach der Darstellung von Kindern und Jugendlichen, sondern nur aus der Sicht derer, die über sie verfügen. Was sind das für "Rechte", wenn die Erwachsenen angeblich ganz allgemein wissen, was "gut" für Kinder ist und was sie (nicht) brauchen? Wenn Erwachsene behaupten, besser als die Kinder zu wissen, mit wem sie zusammen sein wollen und mit wem nicht? Was sind das für "Rechte", die aus der Sicht von potentiellen (möglichen) Unterdrückern für Unterdrückte und "Leibeigene" ausgetüftelt und vorformuliert werden?

Kinder lassen sich nicht gleichschalten und vorab definieren, auch nicht ihre Bedürfnisse und Interessen!
Genauso aber wird hier im Forum und anders wo gedacht und geredet. Dieser Ansatz ist vollkommen falsch und irreführend.

Und erst recht lässt sich nicht mit Verallgemeinerungsbegriffen wie "seelische Entwicklung" umgehen ,

Lebensalter oder so genannte geistige oder "Geschlechtsreife"!

"Kein Kind darf benachteiligt werden"? Im Schatten dieser Normen und Slogans und im Namen ihres "Wohls" geschieht oft eine grausame und verbrecherische Behandlung und Benachteiligung unzähliger einzelner Betroffener!

Was sagen Frauen dazu, wenn Männer bestimmen, was sie können und tun sollen, welche Interessen sie haben, was sie wollen und was ihnen gut tut ? Wenn Männer Frauen durch eine stellvertretende Ausübung von Menschenrechten durch Definition (fest legen, was sie sind und können und was nicht ) [kochen?] in Schach halten würden?

Das heisst:

Die Menschenwürde ist nicht teilbar und darf auch nicht von denen ausgelegt werden, die sie verletzen.

Fazit:

Es gibt bisher keine echten Kinderrechte. Es sind "Rechte" innerhalb eines Zwangs- oder Gewaltsystems von Erwachsenen, das heißt, es sind weitgehend Pflichten, die einfach als "Rechte" umformuliert werden, damit die ins Wanken gekommene Macht und Verfügungsgewalt von "Erziehenden" über Kinder nicht noch mehr auffällt oder (durch die Kinder selbst) entlarvt wird.

Wer die Verfügungsgewalt über sich selbst ablehnt, sollte sich zweimal überlegen, ob er sie anderen zumuten möchte. Den derjenige, den es trifft, hat keine Rechte, wird behandelt als „hilfloser“, "gestörter", "kranker", oder gar "krimineller" Mensch. Angeblich sichert die UN Charta Kindern und Jugendlichen eine Meinungs,- Gewissens-, Informations-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit zu. Das sind hohle Worte. Kinder werden zensiert und politisch verfolgt, wo immer sie öffentlich für ihre pädagogikfreien Kinderrechte auftreten.

Die Wirklichkeit ist anders. Es ist nur die Meinung und die "Freiheit" erlaubt, die die Grundlagen der Erwachsenenmacht nicht in Frage stellt. Freiheit für Kinder kann nur dadurch erreicht werden, dass Erwachsene aufhören, z.B. mit Hilfe des "Kinderschutz-", des "Kinderrechte"- und "Kindeswohl"- Begriffs ganz andere Ziele zu verfolgen, nämlich ihre eigenen.

Du hast viele 'Rechte', aber es sind Deine Pflichten !

Herkömmlich "überholte" Verfügungsgewalt über Kinder (z.B. körperliche Züchtigung) sind "zu auffällig", deshalb werden sie mit Hilfe gut klingender Begriffe in ein modernes, "zeitgemäßes" Gewand gekleidet und durch versteckte (z.B. sprach- psychologische und manipulative ) Methoden der Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ersetzt. Diese psychologische Daumenschraube, das sie erwürgende Halstuch wird immer fester angezogen. Es gibt fast nirgendwo auf der Welt eine Chance, dass die Stimmen der so gegängelten und Betroffenen in der Öffentlichkeit sichtbar werden.

In wahrscheinlich dieser Absicht, nämlich das ihre Leiden, die pädagogisch verursacht werden, nicht bekannt werden dürfen, wurden auch folgende Formulierungsmanöver in der UN-Kinderrechte - Charta durchgeführt:

"Du hast Schul-p f l i c h t" , notfalls mit Zwang und Gewalt durchgesetzt, wird in der UN Charta zu "Du hast ein Recht auf Bildung". Aber kein Recht darauf, die Bildungsfahrpläne und - Inhalte zu verweigern, die durch Schulpflicht brutal durchgesetzt werden ( bis hin zur Unterstellung und Behandlung wie bei einer "psychischen Erkrankung", oder wie Malala dasjüngst getan hat, als Waffenbenutzer und Kriegstreiber diffamiert wird, wenn man die Schule verweigert ).

Genauso hast Du eine P f l i c h t, zu Hause zu wohnen (oder im Heim).

Die Pflicht, Dich der Erziehungsgewalt der Eltern zu unterwerfen (und ihnen zu danken, das sie dich haben nicht fliegen lassen) wird zu "Du hast ein Recht auf ein zu Hause, auf Mutter und Vater und auf "Erziehung". Aber nur auf "Eltern", die Dich auf die Welt gebracht haben, auf die, die "genug" Geld haben, und auf die, welche die Ämter Dir vorschreiben.

Du hast ein Recht, leichte Arbeiten gegen Lohn durchzuführen, wird zu deinem „Schutz“ vor ökonomischer Ausbeutung, sprich: totales Arbeitsverbot für Kinder.

Du hast ein Recht, Deine Sexualität zu bestimmen wird zu deinem ausschließlichen "Recht auf Schutz vor sexueller Ausbeutung", wenn Du z.B. selbst unter 14 bist und Dein Partner auch nur einen einzigen Tag älter als 14! Dann hast Du eine Pflicht, stets NEIN zu sagen, aber nie ein RECHT, JA zu sagen. Auch dies nennt man dann: "Du hast ein Recht auf Schutz vor sexueller Ausbeutung".
Es gibt gerade im Bereich der Sexualität massive VERBOTE, die allesamt als SCHUTZ ausgegeben werden.

Wo aber bleiben die echten Selbstbestimmungsrechte auch in dieser Frage? Auf der Strecke!! Genau deshalb gibt es ja Kinderhandel und Prostitution, weil man nicht das Recht hat, sich dem zu entziehen und eigene selbstbestimmte Wege von Liebe und Erfüllung zu gehen.

Man könnte meinen, der Gesetzgeber hat Angst davor, jemand wollte seine Verbote zum angeblichen Schütz vor Gefahren gar nicht annehmen, sondern gerade diejenigen R E C H T E, genau das zu tun, was den Gesetzgeber offenbar selbst in seiner selbstgerechten schutzideologischen Existenz gefährdet.

Ein Recht, zum Beispiel auf eine Beziehung, ist erst dann ein Recht, wenn man dazu JA sagen kann u n d NEIN !

Ein e c h t e s Recht auf Schutz vor institutioneller Gewalt ( Schutz vor willkürlichen Einschätzungen und Definitionen der Kinder durch "Jugendexperten" innerhalb so genannter Jugendhilfemaßnahmen) ist nicht vorhanden.

Gerichte und Gutachter- Innen ignorieren oft die versteckte Gewalt in der Erziehung, sehen kaum die Macht der Jugendämter, die den Gerichten zum Teil einseitige und voreingenommene Beschreibungen von Kindern und deren Familien vorlegen, die von Gerichten als Grundlagen für ihre Entscheidungen benutzt werden. Richter- Innen brauchen sich nicht mit der Gewaltwirkung zu befassen, welche so genannte "Jugendhilfegesetze" und andere institutionelle Gewaltstrukturen auf Kinder haben.

Gerichte verharmlosen die Unterdrückung von Kindern von klein auf in allen Lebensbereichen, würdigen zu wenig, wer oder was ihre vielleicht vernachlässigte oder gewalttätige Entwicklung einleitet oder verschweigen das ganz.

So kann nicht heraus gefunden werden, wann welche Menschen warum und wie gewalttätig oder psychisch verletzt werden, und vor allem, was man dagegen tun könnte, ohne den Kindern immer neue Gewalt "zu ihrem Wohle" zuzufügen. Dadurch werden alle Chancen vertan, entscheidende Erkenntnisse für das Verhindern von Gewalt in der Zukunft zu gewinnen und den Kindern optimale Zukunftschancen zu bieten.

Solange jede e c h t e Selbstbestimmung verwehrt wird und in Wirklichkeit Fremdbestimmung ist, solange Liebesentzug und sexuelle Unterdrückung, sowie ("Vorbilder" der) Macht und Gewalt in der Erziehung herrschen und die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen nicht ernst genommen werden, ist ein Schutz auch vor Sexerzwingungsgewalt (vor sexueller Ausbeutung) nicht in Aussicht.
(Gewaltursache)

Der Wille und die Rechte der Erwachsenen, Kindern ihren Willen zu nehmen und ihnen ihren eigenen Willen aufzuzwingen, entleert und zerstört die Kultur der Kinder von jeder Sinnlichkeit und macht jede intime Nähe, zu "Ausnutzung", "Gewalt" oder sogar zu einem Verbrechen.

Die pädagogische und psychologische Selbsterhebung und Sprache der Erwachsenen ü b e r Kinder raubt den Kindern die Entfaltung ihrer Persönlichkeit und macht sie zum Gegenstand einer MACHT- bezogenen, sich selbst als "aufgeklärt" und "wertvoll" empfindenden Erwachsenenkultur.

So entsteht unsere rassistische, alters- und fremdenfeindliche Erwachsenenwelt, die auf kindliche Erotik häufig genauso hysterisch reagiert, wie sie mit den Waffen von Pädagogik und Psychologie alle echten Bestrebungen nach Selbstbestimmung für Kinder und teils voll beabsichtigt, teils unwissend mit Füssen tritt und erstickt.

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